Der Bundestag hat das Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) beschlossen, das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist. Die wichtigste Neuerung: Die monatliche Ausbildungsvergütung der primärqualifizierenden Pflege-Studierenden für die gesamte Dauer des Studiums ist darin geregelt. Die Vergütungshöhe wird sich an der der beruflichen Auszubildenden orientieren und ist vom jeweiligen Tarifvertrag des Trägers der praktischen hochschulischen Ausbildung abhängig. In der Regel sind das über 1.000 Euro monatlich für Pflege-Studierende.
Warum wohnt der Opa jetzt in diesem großen Haus und nicht mehr in seiner Wohnung? Wie man Kindern den Umzug der Großeltern ins Altersheim erklären kann, haben sich die Studentinnen Elisabeth Altstetter, Luisa Cronenberg, Clarissa Stäbler und Veronika Negele überlegt. Sie haben mit Bewohnerinnen und Bewohnern des Sigmund-Faber-Heims in Hersbruck ein Bilderbuch erarbeitet.
Wie sichern wir die Qualität in KiTas, wenn Fachkräfte und Finanzierung fehlen? Im Rahmen der deutschlandweiten Ringvorlesung der Gewerkschaft VER.DI zur Qualität in Kindererziehungseinrichtungen findet am 8. Januar ein Vortrag von Prof. Dr. Roswitha Sommer-Himmel in Nürnberg statt. Ihr Thema: "Was sagen die Kinder? Qualität aus Kindersicht".